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Unsere Leistungen
Entlastungsleistung2025-10-25T17:12:43+02:00

Entlastungsleistung

Entlastungsleistung

Ihre Unterstützung im Haushalt – Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Wenn Krankheit oder ein Krankenhausaufenthalt den Alltag erschweren, sind wir für Sie da! Gemäß § 38 SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sie ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst weiterführen können – etwa nach einer Operation, während einer schweren Erkrankung oder nach einer Entbindung. Der Anspruch ist zeitlich begrenzt und kann verlängert werden, wenn die Einschränkungen weiterhin bestehen. Wir organisieren die Einsätze im Landkreis Göppingen, Esslingen, Rems-Murr und um die Region Schwäbisch Gmünd. Wir helfen Ihnen, Ihren Alltag zu entlasten – damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können. Die Schritte zu Ihrer Haushaltshilfe:

1. Wer hat Anspruch?

Wenn Sie: krankheitsbedingt Ihren Haushalt nicht führen können ein Kind unter 12 Jahren (oder ein behindertes Kind) im Haushalt haben und Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung über Haushaltshilfe ausgestellt hat dann übernimmt Ihre Krankenkasse die vollen Kosten

2. Der Ablauf

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Krankenhaus eine Verordnung für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ausstellen. Reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Wir erhalten von Ihnen oder von der Krankenkasse die Genehmigung, dann übernehmen wir den Rest – schnell – unkompliziert – zuverlässig.

3. Einsatzplanung

Kurz nach der Genehmigung beginnen wir, in enger Abstimmung mit Ihnen, die Einsatzplanung. Unsere erfahrenen und zuverlässigen Mitarbeiter erledigen die gewünschten Aufgaben in Ihrem Haushalt. Wir rechnen die Einsätze bei Ihnen direkt mit der Krankenkasse ab. Sie haben hier keinen Aufwand.

4. Beginn Ihrer Entlastung

Eine Verlängerung ist möglich, wenn weiterhin eine ärztlich bestätigte Einschränkung besteht und ein Kind unter 12 Jahren (oder ein hilfebedürftiges behindertes Kind) im Haushalt lebt, ohne dass eine andere Person den Haushalt übernehmen kann.

Leistungsumfang

Leistungsumfang

Unterstützung bei der Haushaltsführung (Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Mahlzeiten usw.)

Kinderbetreuung bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt der Eltern

Individuelle Hilfeplanung nach ärztlicher Bescheinigung

Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse (kein Aufwand für Sie)

Freundliche, erfahrene und vertrauenswürdige Mitarbeiter:innen

Kontaktieren Sie uns noch heute!

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wann sollte ich mich für eine stundenweise Alltagsbegleitung entscheiden?2025-01-10T16:25:59+01:00

Wir können Sie jederzeit, auch ohne Pflegegrad unterstützen und versorgen. Ab dem Pflegegrad 1 können Sie eine stundenweise Alltagsbegleitung über das Budget der Entlastungsleistungen (131 € monatlich) der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Für diese Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen auch weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Pflegekassen zur Verfügung. Immer dann, wenn Sie sich selbst nicht mehr in der Lage sehen, die Hauswirtschaft, Einkäufe und den Alltag selbst zu erledigen. Dies kann beispielsweise auch nur vorübergehend nach einer Operation sein.

Worauf sollte man bei einer stundenweisen Alltagsbegleitung achten?2024-09-17T12:26:54+02:00

Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass entsprechende Dienstleister eine Zulassung nach § 45 a SGB XI haben. Mit dieser Zulassung können die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden und zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass entsprechend geschultes Personal zu Ihnen in den Einsatz kommt. Eine persönliche Erstberatung vor Ort und ein persönlicher Ansprechpartner sollten während der stundenweisen Betreuung gewährleistet sein.

Kommt zu jedem Einsatz der selbe Mitarbeiter?2023-05-12T15:59:44+02:00

Unser Ziel ist es, dass zu jedem Einsatz die gleiche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter kommt. Urlaubs- oder krankheitsbedingt kann es jedoch auch vorkommen, dass eine andere Mitarbeiterin einen geplanten Einsatz übernimmt. Sollte aus Unzufriedenheit ein Personalwechsel notwendig sein, organisieren wir einen Wechsel.

Was passiert, wenn der Mitarbeiter krank ist oder Urlaub hat?2023-05-12T15:59:18+02:00

Bei planbaren Ausfällen, wie beispielsweise einer Urlaubszeit, versuchen wir frühzeitig einen Ersatz zu organisieren. Sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter plötzlich erkranken oder ausfallen, dann versuchen wir auch hier schnell einen Ersatz zu organisieren oder wir bitten Sie, dass der Termin einmal ausfällt.

Was passiert, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?2023-05-12T15:47:55+02:00

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine immer mindestens 24 Stunden (1 Tag) vorher ab. Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin berechnen.

Was passiert mit ungenutzten Budgets aus der Pflegekasse?2025-01-10T16:25:18+01:00

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich spart sich wie bei einem Sparbuch monatlich über das Jahr hinweg an. Diese angesammelten Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, dann verfallen sie.

Die Pflegesachleistungen sparen sich hingegen nicht an und können nur monatlich bis zum Höchstbetrag genutzt werden. Das Entlastungsbudget aus der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wiederum steht mit 3539 Euro einmalig für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht genutzte Ansprüche verfallen zum 31.12. eines Jahres.

Wie lange ist ein stundenweiser Einsatz?2023-05-12T15:46:58+02:00

Jeder Einsatz beträgt mindestens 2 Stunden. Je nach ihren Wünschen können wir auch täglich, 1 oder 2 Mal in der Woche, oder auch 14 tägig, jedoch mindestens immer für 2 Stunden Sie unterstützen und betreuen. Sprechen Sie mit uns.

Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse ab?2023-05-12T15:46:36+02:00

Bei gesetzlich Versicherten können wir auf Wunsch gerne die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie übernehmen. Sie können die Rechnungen jedoch auch selbst bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

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