Stundenweise Haushaltshilfe2024-02-14T01:53:37+01:00
Erfahrungen & Bewertungen zu Schwabenpflege24

Stundenbetreuung & Entlastungsleistungen

Stundenbetreuung & Entlastungsleistungen

Unser Ziel ist es, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im Alltag zu entlasten. Anfänglich werden oftmals nur kleine Hilfen bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens benötigt. Das Angebot der stundenweisen Haushaltshilfe soll genau diesem Bedarf gerecht werden. Die bei uns beschäftigten Mitarbeiter haben ihren Wohnsitz in verschieden Orten der Region. Wir organisieren die Einsätze jeweils wohnortnah. Das ermöglicht kurze Anfahrten und Einsätze im Landkreis Göppingen, Esslingen und Rems-Murr.

Vier Schritte bis zu Ihrer Entlastung:

Vier Schritte bis zu Ihrer Entlastung:

1. Persönliches Gespräch

Unser geschultes Team berät Sie vor Ort. Dabei gehen wir individuell auf Ihre Pflege- und Wohnsituation ein. Wir beraten Sie zudem über die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse, damit Sie alle zur Verfügung stehenden Budgets für unsere Dienstleistung nutzen können. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung dieser Mittel.

2. Bedarfsermittlung

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen kurzen Anamnesebogen. Darin erfassen wir Ihr Pflegebild und Ihre häuslichen Gegebenheiten, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich auf den Einsatz bei Ihnen vorbereiten können. Hier notieren wir auch, welche Aufgaben bei Ihnen erledigt werden sollen.

3. Einsatzplanung

Jetzt kennen wir Sie als unseren Kunden und welche Aufgaben bei Ihnen zu erledigen sind. Passend dazu beauftragen wir eine/n unserer Mitarbeiter/innen mit dem Einsatz bei Ihnen.

4. Beginn Ihrer Entlastung

Zur vereinbarten Zeit geht es los und Sie werden entsprechend Ihrer Wünsche von uns unterstützt und entlastet.

Leistungsumfang

Leistungsumfang

Einkaufen, Kochen und

gemeinsames Essen

Putzen und Pflegen des Haushalts

Waschen und Bügeln der Wäsche

Botengänge zur Post/Apotheke/etc.

Gesellschaft leisten, Spazieren gehen

oder Spiele spielen

Unterstützung bei Gartenarbeiten

Als zugelassener Dienstleister für haushaltsnahe Serviceleistungen nach § 45a SGB XI rechnen wir mit den Pflegekassen direkt ab.

Unsere Haushaltshilfen sind bei uns in Deutschland angestellt und verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Zertifikate. Sie sind kranken- und haftpflichtversichert.

Vor Beginn der stundenweisen Betreuung ermitteln wir in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch den individuellen, stundenweisen Betreuungsbedarf. So können wir die Haushaltshilfe auswählen, die Ihre Bedürfnisse bestmöglich erfüllt.

Wir möchten Sie stundenweise entlasten und Ihre Lieben gut betreut wissen. Bei der Auswahl der Haushaltshilfen übernehmen wir die gesamte Organisation.

Wir erbringen Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI, die abhängig vom Pflegegrad von den Pflegekassen zum Teil übernommen werden.

Unsere Haushaltshilfen zeichnen sich durch fachliche Qualifikationen aus. Sie haben Freude am Umgang mit Menschen, sind hilfsbereit und fürsorglich. Für eine Betreuung mit Herz und Wärme.

Wir bieten Senioren die perfekte Alternative zum Pflegeheim: Im eigenen Zuhause weiter zu wohnen, durch die Ergänzung von haushaltsnahen Dienstleistungen, ist Lebensqualität pur. Das gewohnte Umfeld vermittelt Sicherheit und Geborgenheit.

Leistungen der Pflegekasse

Leistungen der Pflegekasse

Falls der Betroffene einen Pflegegrad besitzt. Dann stehen drei Leistungsbereiche für die Abrechnung zur Verfügung.

Wir erstellen Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs gerne eine individuelle Budgetplanung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wann sollte ich mich für eine stundenweise Haushaltshilfe entscheiden?2023-05-12T17:18:47+02:00

Wir können Sie jederzeit, auch ohne Pflegegrad unterstützen und versorgen. Ab dem Pflegegrad 1 können Sie eine stundenweise Haushaltshilfe über das Budget der Entlastungsleistungen (125 € monatlich) der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Für diese Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen auch weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Pflegekassen zur Verfügung. Immer dann, wenn Sie sich selbst nicht mehr in der Lage sehen, die Hauswirtschaft oder Einkäufe selbst zu erledigen. Dies kann beispielsweise auch nur vorübergehend nach einer Operation sein.

Worauf sollte man bei einer stundenweisen Haushaltshilfe achten?2023-05-12T15:49:08+02:00

Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass entsprechende Dienstleister eine Zulassung nach § 45 a SGB XI haben. Mit dieser Zulassung können die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden und zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass entsprechend geschultes Personal zu Ihnen in den Einsatz kommt. Eine persönliche Erstberatung vor Ort und ein persönlicher Ansprechpartner sollten während der stundenweisen Betreuung gewährleistet sein.

Kommt zu jedem Einsatz der selbe Mitarbeiter?2023-05-12T15:59:44+02:00

Unser Ziel ist es, dass zu jedem Einsatz die gleiche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter kommt. Urlaubs- oder krankheitsbedingt kann es jedoch auch vorkommen, dass eine andere Mitarbeiterin einen geplanten Einsatz übernimmt. Sollte aus Unzufriedenheit ein Personalwechsel notwendig sein, organisieren wir einen Wechsel.

Was passiert, wenn der Mitarbeiter krank ist oder Urlaub hat?2023-05-12T15:59:18+02:00

Bei planbaren Ausfällen, wie beispielsweise einer Urlaubszeit, versuchen wir frühzeitig einen Ersatz zu organisieren. Sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter plötzlich erkranken oder ausfallen, dann versuchen wir auch hier schnell einen Ersatz zu organisieren oder wir bitten Sie, dass der Termin einmal ausfällt.

Was passiert, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?2023-05-12T15:47:55+02:00

Bitte sagen Sie vereinbarte Termine immer mindestens 24 Stunden (1 Tag) vorher ab. Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin berechnen.

Was passiert mit ungenutzten Budgets aus der Pflegekasse?2023-05-12T15:47:30+02:00

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich spart sich wie bei einem Sparbuch monatlich über das Jahr hinweg an. Diese angesammelten Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, dann verfallen sie.

Die Pflegesachleistungen sparen sich hingegen nicht an und können nur monatlich bis zum Höchstbetrag genutzt werden.Das Budget aus der Verhinderungs- und 50%igen Kurzzeitpflege wiederum steht mit 2499 Euro einmalig für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht genutzte Ansprüche verfallen zum 31.12. eines Jahres.

Wie lange ist ein stundenweiser Einsatz?2023-05-12T15:46:58+02:00

Jeder Einsatz beträgt mindestens 2 Stunden. Je nach ihren Wünschen können wir auch täglich, 1 oder 2 Mal in der Woche, oder auch 14 tägig, jedoch mindestens immer für 2 Stunden Sie unterstützen und betreuen. Sprechen Sie mit uns.

Wie läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse ab?2023-05-12T15:46:36+02:00

Bei gesetzlich Versicherten können wir auf Wunsch gerne die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie übernehmen. Sie können die Rechnungen jedoch auch selbst bei Ihrer Pflegekasse einreichen.

Nach oben