Stundenbetreuung & Entlastungsleistungen
Stundenbetreuung & Entlastungsleistungen
Unser Ziel ist es, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige im Alltag zu entlasten. Anfänglich werden oftmals nur kleine Hilfen bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens benötigt. Das Angebot der stundenweisen Alltagsbegleitung soll genau diesem Bedarf gerecht werden. Die bei uns beschäftigten Mitarbeiter haben ihren Wohnsitz in verschieden Orten der Region. Wir organisieren die Einsätze jeweils wohnortnah. Das ermöglicht kurze Anfahrten und Einsätze im Landkreis Göppingen, Esslingen und Rems-Murr.
Vier Schritte bis zu Ihrer Entlastung:
Vier Schritte bis zu Ihrer Entlastung:
1. Persönliches Gespräch
Unser geschultes Team berät Sie vor Ort. Dabei gehen wir individuell auf Ihre Pflege- und Wohnsituation ein. Wir beraten Sie zudem über die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse, damit Sie alle zur Verfügung stehenden Budgets für unsere Dienstleistung nutzen können. Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung dieser Mittel.
2. Bedarfsermittlung
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir einen kurzen Anamnesebogen. Darin erfassen wir Ihr Pflegebild und Ihre häuslichen Gegebenheiten, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich auf den Einsatz bei Ihnen vorbereiten können. Hier notieren wir auch, welche Aufgaben bei Ihnen erledigt werden sollen.
3. Einsatzplanung
Jetzt kennen wir Sie als unseren Kunden und welche Aufgaben bei Ihnen zu erledigen sind. Passend dazu beauftragen wir eine/n unserer Mitarbeiter/innen mit dem Einsatz bei Ihnen.
4. Beginn Ihrer Entlastung
Zur vereinbarten Zeit geht es los und Sie werden entsprechend Ihrer Wünsche von uns unterstützt und entlastet.
Leistungsumfang
Leistungsumfang
Einkaufen, Kochen und
gemeinsames Essen
Putzen und Pflegen des Haushalts
Waschen und Bügeln der Wäsche
Botengänge zur Post/Apotheke/etc.
Gesellschaft leisten, Spazieren gehen
oder Spiele spielen
Unterstützung bei Gartenarbeiten
Als zugelassener Dienstleister für haushaltsnahe Serviceleistungen nach § 45a SGB XI rechnen wir mit den Pflegekassen direkt ab.
Leistungen der Pflegekasse
Leistungen der Pflegekasse
Falls der Betroffene einen Pflegegrad besitzt. Dann stehen drei Leistungsbereiche für die Abrechnung zur Verfügung.
Leistungen aus dem Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI | 125,00 € |
Pflegegeld (um 40% reduziert wegen Umwidmung der Pflegesachleistungen) | – |
Umwidmung der Pflegesachleistungen zu 40% | – |
Leistungen aus der Verhinderungs- und anteiligen Kurzzeitpflege nach § 39 SGB XI | – |
Summe der Mittel aus der Pflegekasse pro Monat | 125,00 € |
Leistungen aus dem Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI | 125,00 € |
Pflegegeld (um 40% reduziert wegen Umwidmung der Pflegesachleistungen) | 199,20 € |
Umwidmung der Pflegesachleistungen zu 40% | 304,40 € |
Leistungen aus der Verhinderungs- und anteiligen Kurzzeitpflege nach § 39 SGB XI | 201,00 € |
Summe der Mittel aus der Pflegekasse pro Monat | 829,60 € |
Leistungen aus dem Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI | 125,00 € |
Pflegegeld (um 40% reduziert wegen Umwidmung der Pflegesachleistungen) | 343,80 € |
Umwidmung der Pflegesachleistungen zu 40% | 572,80 € |
Leistungen aus der Verhinderungs- und anteiligen Kurzzeitpflege nach § 39 SGB XI | 201,00 € |
Summe der Mittel aus der Pflegekasse pro Monat | 1242,60 € |
Leistungen aus dem Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI | 125,00 € |
Pflegegeld (um 40% reduziert wegen Umwidmung der Pflegesachleistungen) | 459,00 € |
Umwidmung der Pflegesachleistungen zu 40% | 711,20 € |
Leistungen aus der Verhinderungs- und anteiligen Kurzzeitpflege nach § 39 SGB XI | 201,00 € |
Summe der Mittel aus der Pflegekasse pro Monat | 1496,20 € |
Leistungen aus dem Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI | 125,00 € |
Pflegegeld (um 40% reduziert wegen Umwidmung der Pflegesachleistungen) | 568,20 € |
Umwidmung der Pflegesachleistungen zu 40% | 880,00 € |
Leistungen aus der Verhinderungs- und anteiligen Kurzzeitpflege nach § 39 SGB XI | 201,00 € |
Summe der Mittel aus der Pflegekasse pro Monat | 1742,20 € |
Wir erstellen Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs gerne eine individuelle Budgetplanung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wir können Sie jederzeit, auch ohne Pflegegrad unterstützen und versorgen. Ab dem Pflegegrad 1 können Sie eine stundenweise Alltagsbegleitung über das Budget der Entlastungsleistungen (125 € monatlich) der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Für diese Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen auch weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Pflegekassen zur Verfügung. Immer dann, wenn Sie sich selbst nicht mehr in der Lage sehen, die Hauswirtschaft, Einkäufe und den Alltag selbst zu erledigen. Dies kann beispielsweise auch nur vorübergehend nach einer Operation sein.
Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass entsprechende Dienstleister eine Zulassung nach § 45 a SGB XI haben. Mit dieser Zulassung können die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden und zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass entsprechend geschultes Personal zu Ihnen in den Einsatz kommt. Eine persönliche Erstberatung vor Ort und ein persönlicher Ansprechpartner sollten während der stundenweisen Betreuung gewährleistet sein.
Unser Ziel ist es, dass zu jedem Einsatz die gleiche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter kommt. Urlaubs- oder krankheitsbedingt kann es jedoch auch vorkommen, dass eine andere Mitarbeiterin einen geplanten Einsatz übernimmt. Sollte aus Unzufriedenheit ein Personalwechsel notwendig sein, organisieren wir einen Wechsel.
Bei planbaren Ausfällen, wie beispielsweise einer Urlaubszeit, versuchen wir frühzeitig einen Ersatz zu organisieren. Sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter plötzlich erkranken oder ausfallen, dann versuchen wir auch hier schnell einen Ersatz zu organisieren oder wir bitten Sie, dass der Termin einmal ausfällt.
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine immer mindestens 24 Stunden (1 Tag) vorher ab. Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin berechnen.
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich spart sich wie bei einem Sparbuch monatlich über das Jahr hinweg an. Diese angesammelten Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, dann verfallen sie.
Die Pflegesachleistungen sparen sich hingegen nicht an und können nur monatlich bis zum Höchstbetrag genutzt werden.Das Budget aus der Verhinderungs- und 50%igen Kurzzeitpflege wiederum steht mit 2499 Euro einmalig für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung. Nicht genutzte Ansprüche verfallen zum 31.12. eines Jahres.
Jeder Einsatz beträgt mindestens 2 Stunden. Je nach ihren Wünschen können wir auch täglich, 1 oder 2 Mal in der Woche, oder auch 14 tägig, jedoch mindestens immer für 2 Stunden Sie unterstützen und betreuen. Sprechen Sie mit uns.
Bei gesetzlich Versicherten können wir auf Wunsch gerne die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie übernehmen. Sie können die Rechnungen jedoch auch selbst bei Ihrer Pflegekasse einreichen.