Der Gesetzgeber hat geregelt, dass im Pflegegrad 2 und 3 ein Beratungseinsatz alle sechs Monate und in den Pflegegraden 4 und 5 alle drei Monate erfolgen soll. Dazu können Sie uns beauftragen, wir rechnen die Kosten für die Beratungsleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Ihr übliches Pflegebudget wird nicht angegriffen.