Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass entsprechende Dienstleister eine Zulassung nach § 45 a SGB XI haben. Mit dieser Zulassung können die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden und zusätzlich haben Sie die Sicherheit, dass entsprechend geschultes Personal zu Ihnen in den Einsatz kommt. Eine persönliche Erstberatung vor Ort und ein persönlicher Ansprechpartner sollten während der stundenweisen Betreuung gewährleistet sein.